Auswirkungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes auf Unternehmen und Webseiten: Eine detaillierte Betrachtung

von 23. November 2024Webagentur

Lesedauer 2 Minuten

Sie haben bestimmt schon vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gehört, welches am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung und den Betrieb digitaler Angebote, insbesondere Websites und Onlineshops, hat. Das Gesetz stellt sicher, dass digitale Inhalte für jedermann, seien es Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder digitale Neulinge, zugänglich sind. Also, falls Sie in Ihrem Unternehmen digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ist es höchste Zeit, die Barrierefreiheit zu verbessern!

Vorteile der Barrierefreiheit

Ganz abgesehen von der gesetzlichen Compliance, hat die Barrierefreiheit mehrere unmittelbare Vorteile. Eine barrierefreie Webseite ist benutzerfreundlicher, einfach zu navigieren und besitzt eine logische Struktur. Und was noch? Google liebt benutzerfreundliche Seiten, so dass Sie mehr Sichtbarkeit in den Suchergebnissen und mehr organischen Traffic erhalten. Das bedeutet höhere Konversionsraten und somit mehr Umsatz. Kurz gesagt, eine barrierefreie Webseite ist ein Gewinn für alle – die Nutzer, Ihr Unternehmen und sogar Google selbst.

Weitere Vorteile für Unternehmen:

  • Kundenbindung: Ihre Kunden werden Ihre barrierefreie Website lieben, was die Kundenbindung stärken kann.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Eine gute Nutzererfahrung ist der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit.
  • Größere Zielgruppe: Die Verbesserung der Barrierefreiheit kann Ihnen helfen, eine breitere Zielgruppe zu erreichen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
  • Positive Markenwahrnehmung: Zeigen Sie Ihre soziale Verantwortung und verbessern Sie Ihr Unternehmensimage durch das Engagement für Barrierefreiheit.
  • Rechtssicherheit: Vermeiden Sie rechtliche Risiken, indem Sie das BFSG 2025 einhalten und sicherstellen, dass Ihre Inhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Betrifft das auch Ihr Unternehmen?

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen digitale Produkte verkaufen oder bestimmte Dienstleistungen wie E-Commerce, Banking, Telekommunikation oder Personenbeförderung anbieten und dabei mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder einen jährlichen Umsatz von über 2 Millionen Euro haben, müssen Sie das BFSG umsetzen. Aber keine Sorge, wenn Sie nicht auf Anhieb alles umsetzten können – es gibt Übergangsregelungen und auch Ausnahmeregeln sind vorgesehen.

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Sie möchten Ihr Unternehmen barrierefrei machen? Die gesetzlichen Grundlagen

Um Ihr Unternehmen an die Anforderungen des BFSG anzupassen, müssen Sie den rechtlichen Standards entsprechen. Hierzu gehören die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1/2.2, die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 und die Europäische Norm EN 301 549. Stellen Sie dabei regelmäßige Audits und Tests sowie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Webseite sicher.

Von Legal bis Technisch: Anforderungen der Barrierefreiheit

Ihre Produkte und Dienstleistungen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das heißt, Nutzer müssen die Inhalte erfassen, diese einfach bedienen sowie klar und verständlich finden und die Website sollte mit verschiedenen Technologien und Browsern kompatibel sein.

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Was passiert, wenn Sie das BFSG ignorieren?

Verstöße gegen das BFSG können zu Bußgeldern bis zu 100.000 Euro führen und Vertriebsverbote nach sich ziehen. Aber es geht nicht nur um das Geld. Die Nichtbeachtung der Barrierefreiheitsregeln kann auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Ihr Unternehmensimage schädigen. Frühzeitige Investitionen in Barrierefreiheit können Ihnen daher langfristige Vorteile bringen.

Wie können Sie die Barrierefreiheit umsetzen?

Führen Sie eine gründliche Prüfung Ihrer digitalen Angebote durch, identifizieren Sie Schwachstellen und leiten Sie entsprechende Maßnahmen ein. Dies kann die Anpassung von Gestaltungselementen und Navigationselementen, die barrierefreie Gestaltung von Eingabeformularen, die Kompatibilität mit Hilfstechnologien und sogar die mobile Zugänglichkeit betreffen.

Das Bild zeigt die positiven Veränderungen für Unternehmen und Webseiten durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das verbesserte Zugänglichkeit und erhöhte Nutzerfreundlichkeit in den digitalen Raum bringt. Generiert mit einer Bilder-KI.

Unsere Meinung

Wir sind der Meinung, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einen erheblichen Einfluss auf Unternehmen und deren Webseiten hat. Es fordert uns alle, Zugänglichkeit und Inklusion in den Vordergrund unserer digitalen Präsenz zu stellen. Aus unserer Sicht birgt es sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die Geschäftswelt. Einerseits sehen wir, wie Unternehmen durch die Anpassungen an das Gesetz vor zusätzliche Kosten und technischen Aufwand gestellt werden. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten diese Anforderungen als Belastung empfinden, da die Umsetzung barrierefreier Maßnahmen Fachwissen erfordert und mitunter kostenintensiv sein kann. Andererseits erkennen wir die positiven Aspekte und das Potenzial, das sich aus der gesteigerten Barrierefreiheit eröffnet. Durch die Anpassung an das Gesetz verbessern Unternehmen nicht nur ihre Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern erhöhen auch die Nutzerfreundlichkeit ihrer Webseiten für eine breitere Zielgruppe. Dies kann sich positiv auf das Image, die Kundenzufriedenheit und letztendlich auch auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken. Zusammenfassend ist unsere Erfahrung, dass das Gesetz als Katalysator für positive Veränderungen in der digitalen Welt dient. Trotz der Herausforderungen betonen wir die Wichtigkeit, den Fokus auf die zugrunde liegenden Vorteile der Barrierefreiheit zu legen. Letztlich trägt es zu einer inklusiveren Gesellschaft bei, in der jeder gleichermaßen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen hat.
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Fragen und Antworten

Frage Antwort
Was versteht man unter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein rechtlicher Rahmen, der darauf abzielt, Unternehmen und öffentliche Stellen dazu zu verpflichten, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, einschließlich derjenigen mit Behinderungen, ohne Einschränkungen genutzt werden können. Das bedeutet, dass Webseiten und mobile Anwendungen so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Dies kann die Einhaltung bestimmter technischer Standards und die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, barrierefreie Navigationselemente und die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen mit sensorischen, kognitiven und motorischen Einschränkungen umfassen.
Welche Unternehmen sind von dem Gesetz betroffen? Prinzipiell sind alle Unternehmen betroffen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die sich an die Öffentlichkeit richten. Hierbei gibt es jedoch Unterschiede hinsichtlich der Größe und des Geschäftsfeldes der Unternehmen. Insbesondere öffentliche Stellen, also Einrichtungen, die staatlich betrieben werden oder staatliche Dienstleistungen anbieten, müssen die Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes befolgen. Private Unternehmen müssen dies ebenfalls, vor allem wenn sie Webseiten oder mobile Anwendungen betreiben, die öffentlich zugänglich sind. Kleinunternehmen könnten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von einigen Anforderungen ausgenommen sein, wenn der Aufwand für die Einhaltung des Gesetzes unverhältnismäßig hoch wäre.
Welche spezifischen Anforderungen stellt das Gesetz an Webseiten und mobile Anwendungen? Das Gesetz fordert, dass Webseiten und mobile Anwendungen gemäß international anerkannter Richtlinien für Barrierefreiheit, wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), gestaltet und entwickelt werden. Diese Richtlinien beinhalten eine Vielzahl von Empfehlungen, um Inhalte für Personen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich zu machen. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von Alternativtexten für visuelle Inhalte, die Sicherstellung der Bedienbarkeit durch Tastaturbefehle, die Verwendung von ausreichenden Kontrastverhältnissen für Sehbehinderte sowie die Implementierung einer logischen und konsistenten Struktur der Webseite oder App. Zudem sollen Technologien zur Sprachausgabe unterstützt werden, um beispielsweise blinden Nutzern die Navigation zu erleichtern.
Wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Angebote den Anforderungen des Gesetzes genügen? Unternehmen können ihre digitalen Angebote an die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anpassen, indem sie zunächst eine umfassende Überprüfung der aktuellen Barrierefreiheit ihrer Webseiten und mobilen Anwendungen durchführen. Dies kann durch Selbstbewertungen oder durch die Beauftragung spezialisierter Dienstleister für Barrierefreiheitsaudits geschehen. Anschließend sollten Mängel, die im Rahmen der Überprüfung identifiziert wurden, systematisch abgestellt werden. Dies könnte die Anpassung des Designs, der Struktur oder der Technologie beinhalten, um die Einhaltung der relevanten WCAG-Richtlinien sicherzustellen. Weiterbildungen für Entwickler und Designer zum Thema Barrierefreiheit sowie regelmäßige Überprüfungen und Updates der digitalen Angebote sind ebenfalls empfehlenswerte Maßnahmen.

Keyfacts zum Thema

Begriff Ausführliche Beschreibung
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das in Deutschland in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Dies betrifft eine breite Palette von Bereichen, einschließlich digitaler Inhalte wie Webseiten und Apps von Unternehmen. Das Gesetz schreibt vor, dass diese digitalen Angebote so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Formen von Behinderungen (z.B. Sehbehinderungen, Höbehinderungen, motorische Einschränkungen) genutzt werden können.
Auswirkungen auf Unternehmen Unternehmen sind durch das BFSG verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass sie technische und gestalterische Anpassungen vornehmen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind. Dazu gehören Maßnahmen wie die Bereitstellung von Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte, die Gewährleistung der Nutzbarkeit mit Screenreadern und die Verbesserung der Navigation und Orientierung auf der Webseite. Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, können mit Rechtsfolgen, einschließlich möglicher Bußgelder, konfrontiert werden.
WCAG-Richtlinien Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein international anerkannter Standard für die Barrierefreiheit von Webinhalten. Sie bieten detaillierte Empfehlungen für die Gestaltung von Webseiten und Apps, um sie für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bezieht sich auf diese Richtlinien als Maßstab für die Barrierefreiheit, sodass Unternehmen, die ihren digitalen Auftritt nach den WCAG-Richtlinien ausrichten, im Einklang mit dem Gesetz handeln.
Digitale Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bietet die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Webseiten und in Apps Unternehmen auch einen signifikanten Wettbewerbsvorteil. Eine breitere Zielgruppe kann erreicht werden, darunter die rund 7,9 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Zudem verbessern barrierefreie Webseiten oft die allgemeine Nutzerfreundlichkeit, was zu einer besseren Kundenzufriedenheit und potenziell höheren Konversionsraten führen kann.
Rechtskonformität und Risikominimierung Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der WCAG-Richtlinien hilft Unternehmen, rechtliche Risiken zu minimieren. Dies schützt nicht nur vor möglichen Bußgeldern, sondern auch vor Reputationsverlust durch öffentliche Kritik oder rechtliche Auseinandersetzungen wegen mangelnder Zugänglichkeit. Unternehmen, die proaktiv an der Verbesserung der Barrierefreiheit arbeiten, demonstrieren soziale Verantwortung und Engagement für Gleichstellung und Inklusion.

Wichtiger Tipp

Ein wichtiger Tipp für Unternehmen und Betreiber von Webseiten, um die Auswirkungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes effektiv zu navigieren, ist die proaktive Implementierung und kontinuierliche Überprüfung von WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)-Richtlinien. Dies gewährleistet, dass Ihre digitale Präsenz nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern auch ein inklusives Erlebnis für alle Nutzer bietet. Beginnen Sie damit, Ihre Website eingehend zu analysieren und identifizieren Sie Bereiche, die verbessert werden müssen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dies umfasst das Design, die Struktur, die Inhalte und die Navigation. Achten Sie darauf, dass Sie multimediale Inhalte mit Textalternativen versehen, die Lesbarkeit durch ausreichenden Kontrast und anpassbare Textgrößen sichern und sicherstellen, dass Ihre Webseite vollständig über die Tastatur bedienbar ist. Des Weiteren ist es ratsam, sich mit den spezifischen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes vertraut zu machen und regelmäßig Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit in das Team zu integrieren oder entsprechende externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Sie stets auf dem aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung bleiben und Ihr Online-Angebot auch zukünftig barrierefrei gestalten. Durch die Beachtung dieser Aspekte positionieren Sie Ihr Unternehmen als sozial verantwortlich und verbessern gleichzeitig die Nutzererfahrung für eine breitere Zielgruppe. Dies kann nicht nur die Zufriedenheit Ihrer Kunden erhöhen, sondern auch zur Erschließung neuer Marktsegmente beitragen.
Geschrieben von: <a href="https://www.leadwerk.de/blog/author/florian/" target="_self">Florian Schück</a>

Geschrieben von: Florian Schück

Florian Schück ist Inhaber der Online-Marketing Agentur Leadwerk aus Karlsruhe und kennt sich rund um das Thema Online-Marketing bestens aus. Er machte sich 2010 mit einem eigenen Online-Shop selbstständig und schaffte es alleine durch organischen Traffic (Suchmaschinenoptimierung) etliche Bestellungen in seinem Online-Shop auszulösen. 2015 meldete er die Marke Leadwerk an und konzentriert sich seit dem auf das Online-Marketing mit all seinen Facetten.

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✅ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Alles was du wissen musst
✅ Wer ist zur Barrierefreiheit im Web verpflichtet? | SUTSCHE GmbH
✅ Barrierefreiheit - Auswirkungen auf Onlineshops (BFSG) - WebStollen
✅ Was man über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wissen sollte

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