Sie haben bestimmt schon vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gehört, welches am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung und den Betrieb digitaler Angebote, insbesondere Websites und Onlineshops, hat. Das Gesetz stellt sicher, dass digitale Inhalte für jedermann, seien es Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder digitale Neulinge, zugänglich sind. Also, falls Sie in Ihrem Unternehmen digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ist es höchste Zeit, die Barrierefreiheit zu verbessern!
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Vorteile der Barrierefreiheit
Ganz abgesehen von der gesetzlichen Compliance, hat die Barrierefreiheit mehrere unmittelbare Vorteile. Eine barrierefreie Webseite ist benutzerfreundlicher, einfach zu navigieren und besitzt eine logische Struktur. Und was noch? Google liebt benutzerfreundliche Seiten, so dass Sie mehr Sichtbarkeit in den Suchergebnissen und mehr organischen Traffic erhalten. Das bedeutet höhere Konversionsraten und somit mehr Umsatz. Kurz gesagt, eine barrierefreie Webseite ist ein Gewinn für alle – die Nutzer, Ihr Unternehmen und sogar Google selbst.
Weitere Vorteile für Unternehmen:
- Kundenbindung: Ihre Kunden werden Ihre barrierefreie Website lieben, was die Kundenbindung stärken kann.
- Wettbewerbsfähigkeit: Eine gute Nutzererfahrung ist der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit.
- Größere Zielgruppe: Die Verbesserung der Barrierefreiheit kann Ihnen helfen, eine breitere Zielgruppe zu erreichen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
- Positive Markenwahrnehmung: Zeigen Sie Ihre soziale Verantwortung und verbessern Sie Ihr Unternehmensimage durch das Engagement für Barrierefreiheit.
- Rechtssicherheit: Vermeiden Sie rechtliche Risiken, indem Sie das BFSG 2025 einhalten und sicherstellen, dass Ihre Inhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Betrifft das auch Ihr Unternehmen?
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen digitale Produkte verkaufen oder bestimmte Dienstleistungen wie E-Commerce, Banking, Telekommunikation oder Personenbeförderung anbieten und dabei mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder einen jährlichen Umsatz von über 2 Millionen Euro haben, müssen Sie das BFSG umsetzen. Aber keine Sorge, wenn Sie nicht auf Anhieb alles umsetzten können – es gibt Übergangsregelungen und auch Ausnahmeregeln sind vorgesehen.
Sie brauchen Unterstützung und mehr Informationen zu diesem Thema? Dann sprechen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Webagentur-Webseite.
Sie möchten Ihr Unternehmen barrierefrei machen? Die gesetzlichen Grundlagen
Um Ihr Unternehmen an die Anforderungen des BFSG anzupassen, müssen Sie den rechtlichen Standards entsprechen. Hierzu gehören die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1/2.2, die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 und die Europäische Norm EN 301 549. Stellen Sie dabei regelmäßige Audits und Tests sowie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Webseite sicher.
Von Legal bis Technisch: Anforderungen der Barrierefreiheit
Ihre Produkte und Dienstleistungen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das heißt, Nutzer müssen die Inhalte erfassen, diese einfach bedienen sowie klar und verständlich finden und die Website sollte mit verschiedenen Technologien und Browsern kompatibel sein.
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Was passiert, wenn Sie das BFSG ignorieren?
Verstöße gegen das BFSG können zu Bußgeldern bis zu 100.000 Euro führen und Vertriebsverbote nach sich ziehen. Aber es geht nicht nur um das Geld. Die Nichtbeachtung der Barrierefreiheitsregeln kann auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Ihr Unternehmensimage schädigen. Frühzeitige Investitionen in Barrierefreiheit können Ihnen daher langfristige Vorteile bringen.
Wie können Sie die Barrierefreiheit umsetzen?
Führen Sie eine gründliche Prüfung Ihrer digitalen Angebote durch, identifizieren Sie Schwachstellen und leiten Sie entsprechende Maßnahmen ein. Dies kann die Anpassung von Gestaltungselementen und Navigationselementen, die barrierefreie Gestaltung von Eingabeformularen, die Kompatibilität mit Hilfstechnologien und sogar die mobile Zugänglichkeit betreffen.