Barrierefreie Website: Was das BFSG verlangt

Barrierefreie Website Pflicht? Wen das BFSG seit 2025 trifft, wer ausgenommen ist, welcher Maßstab gilt und wie du deine Seite selbst prüfst.

Barrierefreie Website: Was das BFSG verlangt

Eine barrierefreie Website ist seit dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen Pflicht, aber längst nicht für alle. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trifft vor allem Seiten, über die Verbraucher etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen. Wer betroffen ist, wer ausgenommen ist, welcher Maßstab gilt und wie du deine Seite in einer halben Stunde selbst prüfst, liest du hier.

Barrierefreie Website: Für wen ist sie Pflicht?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Für Websites ist vor allem ein Punkt entscheidend: die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote auf Websites und in Apps, die auf Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Vertragsabschluss erbracht werden. Typische Beispiele sind Onlineshops, Buchungsstrecken, Terminbuchungen mit Vertragsschluss und Kundenkonten, in denen etwas bestellt wird.

Nicht erfasst ist nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine reine Präsentationswebsite, die nur informiert oder Leistungen bewirbt. Auch Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten, fallen nicht unter das Gesetz. Für Dienstleistungen gibt es außerdem eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die Grenze ist im Einzelfall nicht immer scharf, deshalb gilt: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Entscheidungsbaum in drei Fragen: Angebot an Verbraucher, Vertragsabschluss über die Website, kein Kleinstunternehmen. Nur wenn alle drei zutreffen, gilt das BFSG mit WCAG 2.1 AA als Maßstab.
Drei Fragen entscheiden, ob das BFSG für deine Website gilt. Die Grenzfälle klärt im Zweifel eine Kanzlei.

Was seit dem Stichtag passiert

Für die Kontrolle haben die Länder eine gemeinsame Behörde gegründet, die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, mit Sitz in Magdeburg. Verbraucher können dort Barrieren online melden und einen förmlichen Antrag stellen, damit die Behörde tätig wird. Ein Unternehmen muss also nicht zufällig geprüft werden, eine einzige Meldung kann reichen.

Wer eine Dienstleistung anbietet, die die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert laut § 37 BFSG ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Fehlende oder falsche Pflichtinformationen können bis zu 10.000 Euro kosten. Eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 gibt es nur für Verträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, und für Produkte, die schon vorher im Einsatz waren. Für die Website selbst gilt sie nicht.

Welcher Maßstab gilt: WCAG und EN 301 549

Das Gesetz selbst nennt keine Kontrastwerte oder Schriftgrößen. Die Details stehen in einer Verordnung und in harmonisierten Normen. Für Websites ist das die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 verweist, kurz WCAG. Erfüllt eine Seite diese Norm, wird vermutet, dass sie die Anforderungen des Gesetzes erfüllt. In der Praxis heißt das: WCAG 2.1 auf Stufe AA ist der Maßstab, an dem du dich orientieren solltest.

Dazu kommt eine Informationspflicht, die viele übersehen. Betroffene Anbieter müssen in ihren AGB oder an anderer gut sichtbarer Stelle beschreiben, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde nennen. Meist geschieht das in einer eigenen Erklärung zur Barrierefreiheit, die im Footer verlinkt ist und selbst barrierefrei sein muss.

Warum Barrieren meist im Design entstehen

Die Designerin Shirin Khara hat Anfang Oktober 2026 im UX Collective beschrieben, was sie aus dem Buch „A Web for Everyone“ von Sarah Horton und Whitney Quesenbery gelernt hat. Der Kernpunkt: Wer eine Website besucht, will etwas erledigen, eine Anfrage stellen, einen Termin buchen, etwas lesen. Wenn das nicht klappt, liegt es selten an der Person, sondern an einem Knopf, der sich nicht bedienen lässt, einem Text mit zu wenig Kontrast oder einer Anweisung, die nur über Farbe funktioniert.

Das verschiebt die Frage. Statt zu überlegen, wie man einzelne Gruppen nachträglich berücksichtigt, fragst du von Anfang an, wie die Seite für möglichst viele Menschen funktioniert. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch alle, die ihr Handy in der Sonne bedienen, eine Brille vergessen haben oder auf dem Smartphone ein Formular ausfüllen. Wie stark Farbe dabei eine Rolle spielt, zeigt unser Leitfaden zum Gestalten für Farbenblinde.

Neun Prinzipien für eine Website, die für alle funktioniert

Horton und Quesenbery fassen gute Barrierefreiheit in neun Prinzipien zusammen. Übertragen auf eine Unternehmenswebsite bedeuten sie Folgendes:

  • Menschen zuerst: Teste mit echten Nutzern, nicht nur mit deinem eigenen Blick auf den Bildschirm.
  • Klarer Zweck: Jede Seite hat ein Ziel, alles andere tritt zurück.
  • Saubere Struktur: Überschriften sind echte Überschriften, Listen echte Listen, nicht nur fett und groß formatiert.
  • Einfache Bedienung: Alles funktioniert auch mit der Tastatur, Formulare geben genug Zeit und verzeihen Fehler.
  • Gute Orientierung: Navigation und Aufbau sind auf allen Seiten gleich, Besucher wissen jederzeit, wo sie sind.
  • Klare Gestaltung: Ausreichend Kontrast, und die Seite bleibt lesbar, wenn jemand auf 200 Prozent vergrößert.
  • Einfache Sprache: Knöpfe, Hinweise und Fehlermeldungen sagen, was passiert und was als Nächstes zu tun ist.
  • Zugängliche Medien: Bilder haben sinnvolle Alternativtexte, Videos Untertitel.
  • Nutzbar für alle: Barrierefreiheit ist Teil des Konzepts und kein Nebeneingang, der später angebaut wird.

Gerade die Struktur unterschätzen viele. Ein Text, der nur wie eine Überschrift aussieht, ist für einen Screenreader keine. Wie eine Seite sinnvoll aufgebaut ist, beschreibt unser Beitrag zum idealen Aufbau einer Landingpage.

Checkliste: barrierefreie Website in 30 Minuten selbst prüfen

Ein vollständiger Test nach WCAG braucht Fachleute und Zeit. Einen ersten, ehrlichen Eindruck bekommst du aber selbst, ohne Werkzeug und ohne Vorkenntnisse:

  1. Lege die Maus weg und bediene deine Seite nur mit der Tab-Taste. Siehst du immer, wo du gerade bist, und erreichst du Menü, Formular und Cookie-Banner?
  2. Vergrößere die Ansicht im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar, ohne dass Texte abgeschnitten werden oder sich überlagern?
  3. Prüfe den Kontrast von grauer Schrift und farbigen Knöpfen mit einem kostenlosen Kontrastprüfer. Normaler Text braucht nach WCAG ein Verhältnis von mindestens 4,5 zu 1.
  4. Schick dein Kontaktformular einmal fehlerhaft ab. Steht in Worten da, was falsch ist, oder färbt sich nur ein Rahmen rot?
  5. Schau dir die Alternativtexte deiner wichtigsten Bilder an. Beschreiben sie, was das Bild aussagt, oder steht dort „IMG_4711“?
  6. Prüfe, ob Linktexte für sich verständlich sind. „Hier klicken“ sagt einem Screenreader nichts.

Ein dunkler Modus ist übrigens keine Pflicht, kann aber helfen. Was dafür spricht und worauf du achten musst, steht in unserem Beitrag Dark Mode für die Website.

Typische Fehler, die Geld und Anfragen kosten

Der häufigste Irrtum ist das Overlay. Gemeint sind Plugins, die ein Symbol einblenden und versprechen, die Seite mit einem Klick barrierefrei zu machen. Eine fehlende Überschriftenstruktur, ein Formular ohne Beschriftung oder ein Menü, das sich nicht per Tastatur öffnen lässt, repariert so ein Werkzeug nicht. Die Arbeit steckt im Code und im Design, nicht in einem Zusatzknopf.

Der zweite Fehler ist, Barrierefreiheit erst beim nächsten Relaunch anzugehen. Viele Hürden lassen sich auf einer bestehenden Seite schnell beheben, etwa Kontraste, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und die Reihenfolge der Überschriften. Der dritte Fehler betrifft die Farben: Wer eine Marke mit hellgrauer Schrift oder knalligem Orange auf Weiß führt, sollte die Kontraste einmal nachmessen. Wie Farben wirken, erklärt unser Beitrag zum limbischen Farbsystem im Webdesign.

Fazit: Barrierefreiheit ist gutes Webdesign

Ob das BFSG für deine Website gilt, hängt davon ab, ob Verbraucher über sie einen Vertrag abschließen und wie groß dein Unternehmen ist. Unabhängig davon zahlt eine barrierefreie Website auf dein eigentliches Ziel ein: Mehr Besucher finden sich zurecht, lesen dein Angebot und schicken die Anfrage ab, statt vorher abzubrechen. Klare Struktur, lesbare Texte und saubere Formulare helfen außerdem Suchmaschinen und KI-Systemen, deine Inhalte zu verstehen.

Wenn du wissen willst, wo deine Seite steht, schauen wir sie uns gemeinsam an. Als Webdesign Agentur Karlsruhe prüfen wir Kontraste, Bedienung und Formulare, ordnen ein, ob das BFSG für dich gilt, und setzen die Verbesserungen in WordPress um.

Quellen:

[1] Shirin Khara: The Person on the Other Side of the Screen, UX Collective (Oktober 2026). uxdesign.cc (abgerufen Oktober 2026).

[2] Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), §§ 1, 2, 3, 14, 37, 38 und Anlage 3, gesetze-im-internet.de. gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026).

[3] Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Stand Juli 2025). bundesfachstelle-barrierefreiheit.de (abgerufen Oktober 2026).

[4] Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). mlbf-barrierefrei.de (abgerufen Oktober 2026).

[5] W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. w3.org (abgerufen Oktober 2026).

Wie barrierefrei ist deine Website?

In 15 Minuten gehen wir deine Seite gemeinsam durch: Kontraste, Tastaturbedienung und Formulare. Danach weißt du, ob das BFSG für dich gilt und welche Verbesserungen zuerst kommen.

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Antworten zum Thema.

Kurz und praxisnah – die wichtigsten Fragen zu diesem Artikel.

Seit dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, über deren Website oder App Verbraucher einen Vertrag abschließen können, etwa in einem Onlineshop oder bei einer Buchung. Reine Informationsseiten, reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind nach dem BFSG ausgenommen.
Ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 verweist. Wer diese Anforderungen auf Stufe AA erfüllt, bei dem wird vermutet, dass er die Vorgaben des BFSG erfüllt.
Wer eine nicht barrierefreie Dienstleistung anbietet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Fehlende oder falsche Pflichtinformationen können bis zu 10.000 Euro kosten. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder in Magdeburg.
Ja. Wir prüfen deine Website auf Kontraste, Tastaturbedienung, Struktur und Formulare, ordnen ein, ob das BFSG für dich gilt, und setzen die Verbesserungen direkt in WordPress um. Für die rechtliche Einordnung im Einzelfall empfehlen wir zusätzlich eine Kanzlei.
Über den Autor

Ideengeber · Leadwerk

Florian Schück ist Ideengeber von Leadwerk und berät seit über 10 Jahren kleine und mittelständische Unternehmen im digitalen Marketing. Seine Schwerpunkte: Google Ads, SEO, datengetriebene Strategien und Webdesign, das konvertiert. Was er schreibt, kommt aus der Praxis – nicht aus dem Lehrbuch.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.